Kreiskommandanten
Divisionär Peter Stutz zu «Unsere Armee im Wandel»
Die Ausgangslage schaffe klare Rahmenbedingungen, führte der Chef Führungsstab der Armee einleitend aus. Schon während der «klaren Bedrohungslage» in frühen Zeiten befasste sich die Armee nicht nur mit der Verteidigung.
Gemäss Verfassung sei die innere Sicherheit Sache der Kantone. Im Rahmen der Nationalen Sicherheitskooperation sorge der Bund für eine umfassende und flexible Kooperation. Zudem koordiniere er die zivilen und militärischen Massnahmen. Dies geschehe im Rahmen des Bevölkerungsschutzes mit seinen Partnern Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Werke und Zivilschutz. Die Armeeaufträge umfassen die Friedensunterstützung und Krisenbewältigung, die subsidiären Einsätze zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren sowie die Kernkompetenz «Raumsicherung und Verteidigung». Im Subsidiaritätsprinzip richte sich der Einsatz der Armee im Ereignisfall bei einer Katastrophe, zur Unterstützung oder bei Schutzaufgaben. Dies, wenn die zivilen Mittel fehlen oder nicht mehr vorhanden sind.
Die abgestufte Bereitschaft basiere auf der Eintretenswahrscheinlichkeit und Reaktionszeit. Bei Natur- und technischen Katastrophen kann die Armee den zivilen Behörden u.a. mit Spezialisten und Geräten ihre Unterstützung anbieten. Aufgrund der demographischen Entwicklung sinke das Rekrutierungspotential und im Jahr 2013 können 20 Bataillone nicht mehr alimentiert werden. (mfz)


